- gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Vertiefung und Wiederholung in folgenden Kenntnisbereichen:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
unter besonderer Berücksichtigung von Fragen der Verkehrssicherheit und Maßnahmen zu wirtschaftlicher Fahrweise.
Nachweispflicht alle 5 Jahre