Beschleunigte Grundqualifikation LKW ab 21 Jahre
Entsprechend § 4 Abs. 2 BKrFQG LKW ab 21 Jahren. 140 Zeitstunden, das entspricht 188 Unterrichtseinheiten. Davon 10 Zeitstunden praktische Fahrausbildung. Nur theoretische Prüfung. Dauer ca. 90 Minuten (§ 2 Abs. 4 BKrFQV in Verbindung mit Anlage 2 und IHK- Satzung).