• Drogen und Alkohol im Fahrerlaubnisrecht
• Betriebswirtschaftliche Aspekte
• Unterrichtsgestaltung
• Gehirngerechte Kommunikation
• Stressfreies, motiviertes Lehren und Lernen in der Fahrschule
• aktuellen fahrlehrer- und fahrschulspezifischen Themen
• Praxisbezug am Fahrzeug
- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Zertifikat
- Lernform
- Präsenz
- Start
- laufend
Förderung
bis 100 %- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (AZAV-Voraussetzung).
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Bildungsgutschein: Quelle (Stand 2026-07)
Über den Kurs
• Drogen und Alkohol im Fahrerlaubnisrecht • Betriebswirtschaftliche Aspekte • Unterrichtsgestaltung • Gehirngerechte Kommunikation • Stressfreies, motiviertes Lehren und Lernen in der Fahrschule • aktuellen fahrlehrer- und fahrschulspezifischen Themen • Praxi…
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Fortbildung §53-Weiterbildung“
Ist „Fortbildung §53-Weiterbildung“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsgutschein. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Was kostet „Fortbildung §53-Weiterbildung“?
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Fortbildung §53-Weiterbildung“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „Fortbildung §53-Weiterbildung“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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