Jede Person kann als berufliche*r Betreuer*in arbeiten, wenn sie sich vorher bei der zuständigen Stammbehörde registriert hat. Für diese Registrierung wird ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde benötigt. Diese Weiterbildung ist ein vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (als zuständiger Behörde) bundesweit anerkannter Sachkundelehrgang gemäß § 8 Abs. 1 BtRegV.

Der Lehrgang umfasst 11 Module:
  • Modul 1 - Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
  • Modul 2 - Betreuungsführung
  • Modul 3 - Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen
  • Modul 4 - Personensorge 1
  • Modul 5 - Personensorge 2
  • Modul 6 - Vermögenssorge 1
  • Modul 7 - Vermögenssorge 2
  • Modul 8 - Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts
  • Modul 9 - Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis
  • Modul 10 - Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer
  • Modul 11 - Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung