Berufskraftfahrer sind verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren insgesamt 35 Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Die Schulung erfolgt in fünf Modulen zu jeweils 7 Stunden.
Inhalte der Maßnahme:
-Verbesserung der Verkehrssicherheit und Unfallprävention
-Wirtschaftliches und kraftstoffsparendes Fahren
-Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten, digitales Kontrollgerät)
-Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
-Gesundheit und Stressbewältigung im Fahreralltag
-Verhalten in Notfällen
Die Maßnahme endet ohne Prüfung.
Ziel der Weiterbildung ist die Auffrischung und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse sowie die nachhaltige Verbesserung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit. Die Maßnahme trägt zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit im gewerblichen Güterverkehr bei.