Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als "gefährliche Güter" eingestuft. Mit der Folge, dass auch der Transport dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fahrer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht - gemäß Kapitel 8.2 ADR - grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die Ausbildung erfolgt nach den neuesten Ausbildungsrichtlinien der GGVSE/ADR 2021 und den Prüfungsrichtlinien der IHK (gem. der Anlage 8.2 ADR).