Das Handlungsfeld "Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen" im Rahmen des Personalfachkaufmanns (IHK) vermittelt vertiefte Kenntnisse zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Personalarbeit.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Arbeitsrecht, insbesondere dem Individualarbeitsrecht. Behandelt werden unter anderem der Abschluss, die Gestaltung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch Themen wie Kündigungsschutz, Befristung und Zeugnisrecht werden eingeordnet.
Darüber hinaus wird das Kollektivarbeitsrecht betrachtet. Dazu zählen Mitbestimmungsrechte von Betriebsrat und Personalvertretung, Tarifrecht sowie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen.
Ein weiterer Bestandteil ist das Sozialversicherungsrecht. Hier werden Grundlagen zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vermittelt, insbesondere im Hinblick auf Meldepflichten und Beitragsberechnung.
Ergänzend werden steuerrechtliche Aspekte der Personalarbeit behandelt, beispielsweise im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Das Handlungsfeld vermittelt damit die Grundlagen, um Personalmaßnahmen rechtssicher umzusetzen und gesetzliche Vorgaben im Personalbereich anzuwenden.