- Sucht als Krankheitsbild
- Auswirkungen und Herausforderungen für Betroffene und Betreuungskräfte
- Suchterkrankung im Alter
- Umgang mit (Alkohol-) Suchterkrankten
- Kommunikationsform
- Selbstfürsorge - Distanzverhalten - Abgrenzung
Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken
IBB Institut für Berufliche Bildung AG · Buxtehude
- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Zertifikat
- Lernform
- Hybrid
- Start
- nächster Start: 2026-07-13
Förderung
bis 100 %- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (AZAV-Voraussetzung).
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Sucht als Krankheitsbild Auswirkungen und Herausforderungen für Betroffene und Betreuungskräfte Suchterkrankung im Alter Umgang mit (Alkohol-) Suchterkrankten Kommunikationsform Selbstfürsorge - Distanzverhalten - Abgrenzung
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“
Ist „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsgutschein. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“?
Die Weiterbildung dauert ca. 1 Woche.
Was kostet „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“?
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Hybrid.
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