Die Teilnehmenden der Weiterbildung zum*zur Datenschutzbeauftragten erhalten eine fundierte Einführung in die DSGVO und das BDSG-neu und lernen in diesem Zusammenhang die Besonderheiten der Datenverarbeitung im sozialen Bereich kennen. Sie sind mit den Anforderungen sowie Aufgaben einer*s Datenschutzbeauftragten vertraut und erwerben die Kompetenz, ein für ihre Organisation stimmiges Datenschutzkonzept zu entwickeln und dies durch technische und organisatorische Maßnahmen in die Praxis umzusetzen.

Inhalte
Einführung und Überblick in das Datenschutzrecht:
Europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO: Grundsätze (z. B. Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung), Begriffsdefinitionen (z. B. personenbezogene Daten, Verarbeitung, Einwilligung) sowie wichtige Regelungen (z. B. Pflichten der Verantwortlichen, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Betroffenenrechte, Haftung, Sanktionen); nationale Ergänzungen: Bundesdatenschutzgesetz BDSG-neu

Datenschutz in sozialen Betrieben
Rechtsformen im sozialen Bereich, Kategorien von personenbezogenen Daten, Datenverarbeitung durch mehrere verantwortliche Stellen, Vereinbarkeit mit bestehendem Qualitätsmanagement, Einfluss der DSGVO auf das Sozialgesetzbuch

Position und Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten
Anforderung an den/die Datenschutzbeauftragte/n (berufliche Qualifikation, Fachwissen im Datenschutzrecht, Datenschutzpraxis); Aufgaben (Beratung zu Datenschutzmaßnahmen, Erarbeiten eines Datenschutzkonzeptes, Überwachung der getroffenen Regelungen, Schulen und Beraten der Beschäftigten zu datenschutzrechtlichen Themen, Zusammenarbeiten mit der Aufsichtsbehörde); Pflichten des Verantwortlichen

Praktische Umsetzung des Datenschutzes
Technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen: Erarbeiten eines Datenschutzkonzeptes, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Risikomanagement, Datenschutz-Folgeabschätzung; Angebote zur Wissensvermittlung an Mitarbeitende/Kollegen/innen erstellen; verpflichtender und freiwilliger Austausch mit Aufsichtsbehörde