Der Abschluss der beruflichen Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt für Hotel- und Gaststättengewerbe/zur Staatlich geprüften Betriebswirtin für Hotel- und Gaststättengewerbe ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erwerben Kompetenzen zur Gestaltung von betrieblichen Beschaffungs-, Leistungserstellungs- und Absatzprozessen im Gastgewerbe. Dabei berücksichtigen sie wirtschaftliche, rechtliche, technologische, ökologische, politische und kulturelle Aspekte sowie Entwicklungen auf nationalen und internationalen Märkten. Der berufliche Einsatz des Staatlich geprüften Betriebswirtes für Hotel- und Gaststättengewerbe (w/m/d) kann in vielen Bereichen der Branche und der öffentlichen Hand erfolgen. Auf Grund ihres Abschlusses sind sie in der Lage, selbstständig privatwirtschaftliche Unternehmen zu gründen bzw. zu übernehmen und zu führen bzw. freiberuflich tätig zu sein.