Mit dieser Basisqualifikation, entsprechend der Personalbemessung nach §113c SGB XI QN2, können Sie in einem ambulanten Pflegedienst, in einer stationären Altenpflegeeinrichtung, in einem sozialen Betreuungs- und Besuchsdienst oder im Bereich der Nachbarschaftshilfe arbeiten. Auch für die Pflege von Angehörigen bildet die Ausbildung eine solide Grundlage.
Eingefahrene Arbeitsabläufe können reflektiert, neue Ansätze genutzt und praxiserfahrene Dozenten um Rat gefragt werden.
Schwerpunkte gem. Ausbildungsvorschrift für die Pflegekraft MHD ist die Unterstützung des examinierten Pflegepersonals in der Grundpflege, z.B. Unterstützung bei der Körperpflege, Krankenbeobachtung, Betten und Lagern, Blutdruck und Pulsmessung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang, analog der Leistungskomplexe 1-9 SGB XI
Die Ausbildung umfasst 120 Unterrichtseinheiten Theorie, daran schließen sich 80 Stunden Pflegepraktikum in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung an. In der Regel kümmert sich der Teilnehmer selbstständig um einen Praktikumsplatz, wenn sie Hilfe benötigen, unterstützen wir sie entsprechend.