Weiterbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Güterverkehr (in Teilzeit). Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 oder Berufsausbildung, Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre, Vorbesitz: Klasse B, beinhaltet: C1E, BE, T, D1E bei Besitz von Klasse D1, DE bei Besitz von Klasse D