Die sinnvolle Verflechtung fachpraktischer, fachtheoretischer und allgemeinbildender Inhalte, kennzeichnet die ganzheitliche Ausbildung an der Meisterschule. Das Berufsbild des/der Tischlers/Tischlerin erfordert für die fachliche Kompetenz ein sehr breites Spektrum.
Folgende Kompetenzen werden vermittelt: Konzeptionelle und funktionale Lösungen für die Fertigung unter Berücksichtigung der zu be- und verarbeitenden Werkstoffen einschließlich der Verfahren zur Oberflächenbehandlung sowie statischer Berechnungen erarbeiten, bewerten und korrigieren. Die Bedeutung von Stilrichtungen und der Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Formensprache für die Gestaltung, Fertigung, Restaurierung und Rekonstruktion von Möbeln, Inneneinrichtungen sowie von fassadenabschließenden Elementen beschreiben und begründen. Skizzen, Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen anfertigen, bewerten und korrigieren. Möbel und Inneneinrichtungen, insbesondere Büro- und Ladeneinrichtungen, Küchen sowie Messebauten, auch unter Berücksichtigung der Ergonomie konzipieren, Fertigungstechniken bestimmen und die Auswahl begründen. Vorschläge für konstruktionstechnische Maßnahmen, insbesondere für fassadenabschließende Elemente und Bauelemente sowie für Wand und Deckenverkleidungen, unter Berücksichtigung unterschiedlicher bauphysikalischer Gegebenheiten erarbeiten und begründen; konstruktionsspezifische Vorgaben bewerten und korrigieren. Ablaufpläne für Montagearbeiten einschließlich der zum Einsatz kommenden Werkzeuge und Maschinen konzipieren und begründen; vorgegebene Montagepläne prüfen, bewerten und korrigieren. Konzepte für Transport, Baustelleneinrichtung, Sicherheit und Abfallentsorgung entwickeln, bewerten und korrigieren.
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Dauer
- 11 Monate
- Start
- nächster Start: 2025-08-17
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Die sinnvolle Verflechtung fachpraktischer, fachtheoretischer und allgemeinbildender Inhalte, kennzeichnet die ganzheitliche Ausbildung an der Meisterschule.
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Tischlermeister/ -in“
Ist „Tischlermeister/ -in“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Tischlermeister/ -in“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 11 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Tischlermeister/ -in“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Tischlermeister/ -in“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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