Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Nationales- und internationales Regelwerk
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8
Betriebssicherheitsverordnung
Berücksichtigung der Angaben des Herstellers (Betriebsanleitung)
Möglichkeiten der Inventarisierung von Arbeitsmitteln (WHZG)
Berechnung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer von kraftbetätigten Hubzügen.
Bewertung von Verschleiß/Schäden sowie Ablegereife von WHZG
Vorbeugende Materialerhaltung und sachgerechte Lagerung von WHZG
Physikalische Grundbegriffe
Sicheres Heben von Lasten
Zusammenwirken von WHZG und Anschlagmitteln
Schulung endet mit Prüfung.

Gut zu wissen:
"Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch ein abgeschlossenes Studium. Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Qualifikationsnachweisen beruhen" TRBS 1203

Schulungsnachweis:
Schulungsbescheinigung für die "Befähigte Person", Sicherheitspass bei Bedarf (Alle Nachweise für Schulungen, Unterweisungen etc. auf einen Blick).