Der Inhalt der Maßnahme orientiert sich an der Richtlinie nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016. Sowohl stationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime als auch teilstationäre Tagespflege-Einrichtungen können das sogenannte zusätzliche Betreuungspersonal einstellen. Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Damit wird die bisherige, bis Ende 2016 geltende Regelung des § 87b SGB XI abgelöst. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es unter anderem, in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Bas-teln usw. zu begleiten und zu unterstützen. Aber auch in der häuslichen Pflege sind Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte willkommen. Ihre Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt, entweder über die Verhinderungspflege oder im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Qualifizierung ist speziell für eine Tätigkeit in ambulanten Einrichtungen/Sozialstationen vorgesehen.


Baustein 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in ambulanten Pflegeeinrichtungen


Baustein 1a: Vertiefte Inhalte Kommunikation und Interaktion


Baustein 2: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in ambulanten Pflegeeinrichtungen


Baustein 3: Bewerbungstraining


Zusätzlich können die Teilnehmenden den Führerschein der Klasse B erwerben.