Die Weiterbildung zur Praxisanleitung ist ein zentraler Bestandteil der beruflichen Qualifikation im Gesundheitswesen. Sie bildet die Grundlage dafür, Auszubildende und Studierende kompetent in ihrem Lernprozess zu begleiten. Praxisanleitende übernehmen eine Schlüsselrolle, indem sie nicht nur fachliche, sondern auch soziale und methodische Kompetenzen fördern.
Gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben - etwa nach AVPfleWoqG, ATA-OTA-G, HebG, MTA-G, NotSanG und PflBG - ist die Weiterbildung zur Praxisanleitung verpflichtend und stellt sicher, dass Anleitende ihre Verantwortung professionell, strukturiert und nachhaltig wahrnehmen können.
Ziel der Weiterbildung ist es, die Praxisanleitung in ihrer Rolle als Vermittler von Wissen und Kompetenzen zu stärken. Die Teilnehmenden lernen, wie sie ihre Auszubildenden individuell fördern und unterstützen können und wie sie selbst als Vorbild und Coach agieren können. Themen in der Weiterbildung sind u.a. :
- Pädagogische Grundlagen
- Didaktik und Methodik der Praxisanleitung
- Kommunikation und Konfliktmanagement
- Rolle und Aufgaben der Praxisanleitung
- Ethisch denken und handeln
- Rechtliche Grundlagen
- Austausch und Reflexion mit anderen Praxisanleitenden
- Praktische Übungen zur Umsetzung im Berufsalltag
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihr Wissen in praktischen Übungen zu erlernen und zu vertiefen. Auch der Austausch mit anderen Teilnehmenden im Kurs ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung.
Abweichende Seminarinhalte für Pflege, ATA/OTA, Hebammenkunde, MT-Berufe und Notfallsanitäter:innen sind vorgesehen.
Modulbeschreibung der Weiterbildung zur Praxisanleitung anhand der AVPfleWoqG
Die staatlich anerkannte Weiterbildung wird gemäß der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) durchgeführt. Die Weiterbildung ist berufsbegleitend und umfasst 300 Stunden, die sich gliedern in 284 Stunden theoretischen Unterricht (à 45 Minuten) und 16 Stunden Hospitation (à 60 Minuten).