Ziel dieser individuell organisierten und in der Regel gestreckten berufsbegleitenden Qualifizierung ist die Vermittlung notwendiger Grundkenntnisse als Basisqualifikation gem. § 34 a Abs. 1 Satz 5 GewO für den Beginn einer Tätigkeit in vielfältigen Bewachungsdienstleistungen, im Objekt- und Veranstaltungsschutz, im Geld- und Werttransport, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in weiteren speziellen, in der Gewerbeordnung aufgeführten Tätigkeiten im privaten Sicherheitsgewerbe. Die IHK-Sachkundeprüfung ist eine gewerberechtliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe, Basis für weitere Fortbildungen in qualifizierte Tätigkeiten sowie die Entwicklung ins mittlere Management und eine Voraussetzung für den Schritt in die Selbständigkeit als Bewachungsunternehmer.
Prüfungsvorbereitung mit IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (individuell unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen)
• Organisation und Auftrag des Objekt- und Werkschutzes
• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
• Gewerberecht und Datenschutzrecht
• BGB
• Strafrecht
• Umgang mit Verteidigungswaffen (Theorie)
• Unfallverhütungsvorschriften
• Verhaltenspsychologie
• Grundlagen der Sicherheits- und Schutztechnik
• Brandschutz mit Zertifikat als "Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG und ASR A2.2"
• IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
Einführung in Dienstkunde mit fachspezifischen Qualifizierungen je nach Vorkenntnissen - dieser Teil erfolgt partiell intensiv durch Integration in laufende Fachkurse
• Grundlagen des Objekt- und Werkschutzes (Dienstkunde)
• Einsatzrichtungen in der Sicherheitswirtschaft
• Einsatz als Interventionskraft mit Prüfung gem. VdS 2868
• Verhalten bei Gefahren und Angriffen
• Erste Hilfe für Sicherheitspersonal mit Nachweisen
• Qualifizierung als Sicherheitsbeauftragte/r gem. § 22 SGB VII