Der Einsatz als Hundeführer(in) im privaten Sicherheitsgewerbe ist nach DGUV V23, § 15 an eine Ausbildung mit Nachweis gebunden. Dabei geht es um die Befähigung des Hundeführers / der Hundeführerin, nicht des Diensthundes selbst. Dessen ebenfalls notwendige Ausbildung ist an anderer Stelle geregelt.

1. Theoretische Ausbildung - 32 Std.

- Rechtsgrundlagen mit Selbsthilferechten, DGUV, Waffenrecht, Tierschutzrecht, EN 15602/DIN 77200, Gewerberecht
- Dienstkunde mit Voraussetzungen zur Hundeführung, Formen der Dienstdurchführung mit Hund, Einsatz in öffentlichen Bereichen, Einsatzmittel
- Kynologische Grundlagen mit Wesen des Hundes, Eigenschaften, Triebe, Instinkte u.a., Hunderassen, Voraussetzungen Diensthund, Verwendungsmöglichkeiten und Auswahlkriterien

2. Praktische Ausbildung mit Hund - 8 Std.

- Artgerechte Haltung mit Unterbringung, Transport, Pflege, Ernährung, Impfungen, anatomisch-physiologische Grundlagen und Erste Hilfe am Hund
- Demonstration Unterordnung, Grundbefehle, Praxisbeispiele, praktische Umsetzung

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