Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind - zusammen mit den Betriebsärztinnen und -ärzten - die zentralen betrieblichen Akteure, die den/die Arbeitgeber*in bzw. Unternehmer*in sowie die Führungskräfte in Fragen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten und unterstützen.
Um die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen zu können, sind die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnisses sowie der Erwerb entsprechender Fachkenntnisse und Kompetenzen erforderlich.

Inhalte der Ausbildung

In den einzelnen Lernfeldern stehen folgende Themen im Fokus:

  • Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation
  • Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung
  • Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
  • Lernfeld 6: Branchenspezifischer Teil in Abhängigkeit vom zuständigen Unfallversicherungsträger (ist ein seperater Kurs, der gebucht werden muss)

Der Lehrgang entspricht dem Ausbildungsmodell der Unfallversicherungsträger (UVT) und richtet sich an dem Ergebnis des jeweiligen Lernfelds, den Erwartungshorizonten der einzelnen Handlungssituationen und den Zielen der einzelnen Lernsequenzen aus, wie sie in den didaktischen Leitfäden der DGUV enthalten sind. Nach erfolgreichem Abschluss aller sechs Lernfelder ist die Bestellung als Sicherheitsfachkraft möglich, wodurch Sie die Befugnis erhalten, im Bereich "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" beratend und unterstützend tätig zu werden.

Organisation/Ablauf

Die Lernfelder umfassen Selbstlernphasen (SOL) in der trägerübergreifenden Sifa-Lernwelt, Präsenzphasen (SEM), Praktikumsphasen (PRA) sowie Lernerfolgskontrollen (LEK). Während der gesamten Zeit ist ein Lernbegleiter für Sie ansprechbar.

Der Einstieg in den Lehrgang ist jeweils zu Beginn eines Lernfeldes möglich - vorausgesetzt, Sie haben die vorherigen Lernfelder bereits erfolgreich mit einer LEK abgeschlossen (z.B. bei einem anderen Träger). Zur Klärung Ihren persönlichen Voraussetzungen sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gern.