Für Betreuungskräfte nach §43b, §53c und §45 SGB XI sind jährliche Pflichtfortbildun-
gen im Umfang von 16 Stunden vorgeschrieben.

LERNFELDER
  • Sterbe- und Trauerbegleitung

Erfahrungsaustausch rund um Krankheit, Sterben und Tod / Professionelle
Sterbe- und Trauerbegleitung / Trauerphasen

  • Teamkommunikation und Konfliktmanagement

Anwendung von Kommunikationsmodellen/-strategien / Kommunikations-
störungen und Interventionsmöglichkeiten / Konfliktursachen und Konflikt-
entstehung / Konfliktprävention

  • Umgang mit Aggression und Problemverhalten

Formen von Gewalt und Aggression im Pflegebereich / Präventiver Umgang mit
Aggression und Gewalt / Risikoeinschätzung und Erkennung von herausforderndem
Verhalten

  • Selbstfürsorge in der Pflege

Grundsätze und Konzepte / Professionelle Distanz / Stressfaktoren / Erste Anzeichen
von Erschöpfung erkennen

  • Stressbewältigung und Entspannungstechniken

Grundlagen / Mentaltraining / Entspannungsmethoden / Stressbewältigung im
Alltag und in akuten Situationen