Das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis der Menschen erfordert eine erhöhte Präsenz an Sicherheitsmitarbeitern/-innen in den unterschiedlichsten Bereichen unseres Lebens. Um als Sicherheitsmitarbeiter/in tätig zu werden, fordert der Gesetzgeber den Nachweis der Sachkunde gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO). Im Lehrgang werden Ihnen die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um die Prüfung vor der Handelskammer Hamburg oder einer IHK zu absolvieren.

Inhalte:

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
Datenschutzrecht,
Bürgerliches Gesetzbuch,
Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Beschäftigungsfelder u.a.:

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichen öffentlichem Verkehr
Schutz vor Ladendieben
Bewachungen im Einlassbereich vor gastgewerblichen Diskotheken
Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz für Flüchtlingsunterkünfte in leitender Funktion
Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen u.v.m.
Methoden:
Präsenzunterricht, Gruppenarbeit, Rollenspiele, Exkursionen

Teilnahmevoraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre
Führungszeugnis ohne Eintrag
Deutsch in Wort und Schrift

Start und Dauer:
Einstieg jederzeit möglich, Start nach Abstimmung
Dauer: 6 Wochen
Finanzierung:
Abrechnung über den Bildungsgutschein

In unserem Kundencenter erfahren Sie mehr über weitere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. den Hamburger Weiterbildungsbonus