Die Beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Berufskraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2009 für alle LKW-Fahrer. Wer ab diesem Stichtag einen LKW-Führerschein erwerben möchte, muss zusätzlich den Erwerb der "Beschleunigten Grundqualifikation" durch die sog. Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.