In vielen Unternehmen fallen ständig Arbeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen.
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFT) ist eine Person, die keinen elektrotechnischen Beruf erlernt hat, aber durch theoretische und praktische Fortbildung zu Eingriffen in elektrische Anlagen qualifiziert ist. Voraussetzung für die Ausbildung zur EFT ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Die Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzend sein.
Rechtliche Verantwortung von Unternehmern, Führungskräften und Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten
Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV
Vorschrift 3, DIN VDE 0105 Teil 100
Geltende Normen und Regeln der Technik
Zulässige Tätigkeiten
Grundlagen der Elektrotechnik
Wirkungsweise und Gefahren des elektrischen Stroms Schutzmaßnahmen
Sicherheitsgerechtes Verhalten
Elektrische Messtechnik
Schaltungstechnik
40 h Theorie / 40 h Praxis