Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 dürfen Unternehmen nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Die Teilnahme am Seminar befähigt Sie, LKW-Ladekrane zu führen.
Rechtliche Grundlagen:- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6)
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten von Kranführerenden
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Standsicherheit
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten mit dem LKW-Ladekran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung