Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 dürfen Unternehmen nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Die Teilnahme am Seminar befähigt Sie, LKW-Ladekrane zu führen.

Rechtliche Grundlagen:
  • Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6)
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Aufgaben und Pflichten von Kranführerenden

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
  • Standsicherheit
  • Aufbau und Funktionsweise
  • Wartung und Pflege
  • Betriebssicherheitsprüfung
  • Unfallschwerpunkte

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
  • Seile, Ketten, Hubbänder usw.
  • Bestimmungen für das sichere Anschlagen
  • Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Praktische Ausbildung
  • Verhaltensregeln
  • Unterweisung
  • Arbeiten mit dem LKW-Ladekran
  • Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten

Theoretische und praktische Prüfung