Seit Beginn des Jahres 2023 erfordert die Berufsbetreuung eine Registrierung. Voraussetzung für die Neu-Registrierung als beruflicher Betreuer*in ist nach dem Gesetz u.a. eine ausreichende Sachkunde, um den Beruf des Betreuers/der Betreuerin den Anforderungen entsprechend hinreichend qualifiziert ausüben zu können. Das Modulzertifikat Weiterbildungsangebot fungiert dabei als betreuungsspezifisches Weiterbildungsangebot und die Universität als Anbieter des erforderlichen Sachkundenachweises.
Wissensbereiche: Gesundheit, Recht