Vorhandenes juristisches Fachwissen wird hinsichtlich der Digitalisierung vertieft und um nicht juristische Inhalte im Bereich der Informatik erweitert. Die Studierenden sind nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums in der Lage, die Chancen der Digitalisierung in ihrem Fachbereich kritisch zu beurteilen und selbst eigene Geschäftsmodelle zu entwickeln und anzuwenden, um sich so innovative juristische Betätigungsfelder in der digitalen Arbeitswelt zu erschließen
Wissensbereiche: Recht, Softwareentwicklung, Digitalisierung