Wer Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgütern als Stückgut und Schüttgut oder zur Beförderung von Tanks führt, muss eine Schulung gemäß den Vorschriften der ADR / GGVSEB (ehemals GGVSE) absolvieren. Für diese Schulung wird Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs mit schriftlicher Prüfung, zeitlich befristet auf 5 Jahre, eine Bescheinigung ausgestellt.
• Rechte und Pflichten
• Klassifizierung
• Umgang mit Gefahrgut
• Verpacken von Gefahrgut
• Transport von Gefahrgut
• Kennzeichnung und Ausrüstung der Pakete und Fahrzeuge
• Sofortmaßnahmen bei Gefahrgutunfall
• Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden am Fahrzeug