Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei Gaslöschanlagen sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information 205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der "Gaslöschanlagenwart" dar. Die Anforderungen an die Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen in dem VdS-Merkblatt "Befähigte Person nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten Feuerlöschanlagen" (VdS 6007).
"Gaslöschanlagenwarte" führen die vorgeschriebenen Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden. Hierzu werden im praktischen Teil der Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
Die beiden Lehrgänge "Sprinklerwart" und "Gaslöschanlagenwart" sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
15,3 Unterrichtseinheiten bzw. 11,5 Zeitstunden, in Stuttgart 13,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10 Zeitstunden gemäß IDD
- *DGUV-Information 205-026