Inhalt und Durchführung der Ausbildung und Prüfungen erfolgen wie in der FahrlAusbV bzw. der FahrlPrüfO (i.V.m. der FahrschPrüfO) beschrieben. Sie beinhalten theoretische und praktische Ausbildungsbestandteile sowie ein Lehrpraktikum.
Die erste Ausbildungsphase umfasst 8 Monate in einer Fahrlehrerfachschule und beinhaltet:
Recht, Technik, Fahren, Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
Erziehen und Beurteilen.
Während der 8 monatigen Ausbildung wird im ersten Drittel der Ausbildung die fahrpraktische Prüfung abgelegt.
Nach 8 Monaten wird eine Fachkundeprüfung abgelegt, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht abgelegt.
Anschließend beginnt die zweite Ausbildungsphase. Dieser Ausbildungsbaustein beträgt weitere vier Monate. Der praktische Teil der Ausbildung. Hier werden die erworbenen Kenntnisse ausgeführt bzw. vertieft.