Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die für Fahrlehrer(innen) relevant sind.

Pflichtfortbildung jeweils spätestens alle 4 Jahre.

Schwerpunkte:
- Aktuelle Rechtsvorschriften und Änderungen StVO/StVZO etc.
- Fahrlehrerausbildung, Fahrlehrerfortbildung
- Anwendung der neuen Verordnungen in 3 Jahren Praxis und ihre
Schlussfolgerungen (Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Prüfungs-
richtlinie u.a.
- Verfahrensregeln bei der Erteilung, Verlängerung, Erweiterung,
Wiedererteilung von Erlaubnissen
- Besonderheiten Jugendlicher, ihre Einstellung zum Straßen-
verkehr und zu Fahrzeugen und Möglichkeiten der Beeinflussung
in der Ausbildung
- der/die Fahrlehrer(innen) als Pädagoge(-in)
- Anwendung moderner Unterrichtsmethoden und -medien
- Vertrags-, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht
- praktische Übungen