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Umschulung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau

Berufsbild Immobilienkaufmann/-frau

Immobilienkaufleute sind in sämtlichen Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig. Sie beraten Kunden in allen Fragen rund um Grundstück, Haus oder Wohnung, erwerben und verwalten Grund und Boden sowie Immobilien und vermieten, vermitteln bzw. verpachten oder verkaufen diese. Zudem erstellen sie Finanzierungskonzepte und begleiten Bauvorhaben.

Tätigkeitsfelder für Immobilienkaufleute finden sich in allen Bereichen der Immobilienbranche, beispielsweise in Wohnungsbauunternehmen, bei Immobilienmaklern, bei Immobilien- und Projektentwicklern oder in Unternehmen des Bereichs Facility-Management. Beschäftigung gibt es ebenso in den Immobilienabteilungen von Bausparkassen, Banken oder Versicherungen. Gelegentlich arbeiten Immobilienkaufleute auch in der öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel in Liegenschaftsbehörden.

Oft ist die Besichtigung von Immobilien erst abends oder an den Wochenenden möglich. Daher können die Arbeitszeiten von Immobilienkaufleute unterschiedlich ausfallen. Sie müssen sich flexibel auf Terminwünsche ihrer Kunden einstellen und auch an Aktionstagen, welche unter anderem bei Besichtigungen neuer Wohnanlagen häufig am Wochenende angeboten werden, präsent sein.

Die Tätigkeit als Immobilienkaufmann/-frau ist ein Beruf mit guten Zukunftsperspektiven, da der Arbeitsmarkt aufgrund der vielfältigen Arbeitsfelder sehr stabil ist. Zusatzqualifikationen während der Ausbildung, die von Berufsschulen, Betrieben und Kammern angeboten werden, erhöhen die Chancen noch weiter. Diese Fortbildungen umfassen allgemeine oder berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch ein Zeugnis oder ein Zertifikat bescheinigt, lassen sich einige der Qualifikationen auf spätere Weiterbildungen anrechnen. Andere ermöglichen den Einsatz in bestimmten Fachbereichen oder eine Spezialisierung, beispielsweise auf die Gebäudeverwaltung. Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss können darüber hinaus die Fachhochschulreife erwerben.

Gehalt als Immobilienmakler/Immobilienmaklerin

Das Einkommen von Immobilienkaufleuten hängt vor allem von den jeweiligen Anforderungen ab. Berufserfahrung und Verantwortlichkeit werden ebenfalls berücksichtigt. Teilweise zahlen die Arbeitgeber neben der Grundvergütung Sonderleistungen und Zulangen wie Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt und vermögenswirksame Leistungen. Die tarifliche Bruttogrundvergütung kann bei dieser Tätigkeit zum Beispiel 2.206 Euro bis 2.830 Euro pro Monat betragen, fällt jedoch regional und branchenabhängig teilweise unterschiedlich aus.

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten

Immobilienkaufleute, die sich fachlich weiterbilden möchten, können auf eine große Zahl von Anpassungsweiterbildungen zurückgreifen. Das Themenspektrum ist vielfältig und reicht von Controlling über Immobilienvermittlung und Mietrecht bis hin zur Betriebswirtschaftslehre. Eine Spezialisierung ist in Bereichen wie der Betreuung von Sanierungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen oder der Hausverwaltung möglich.

Für den beruflichen Aufstieg stehen zudem viele Angebote zur Aufstiegsweiterbildungen offen. Naheliegend ist das Ablegen der Prüfung als Immobilienfachwirt/in. Weiterbildungen wie Betriebswirt/in für Immobilien bereiten ebenfalls auf Leitungs- und Spezialfunktionen, zum Beispiel auf der mittleren Führungsebene vor.

Immobilienkaufleute, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, haben die Möglichkeit zu studieren und beispielsweise den Bachelorabschluss im Fach Immobilienwirtschaft zu erwerben. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, kann auch ohne schulische Zugangsberechtigung eine Hochschulausbildung absolviert werden.

Wer den Weg in die Selbstständigkeit gehen möchte, hat die Gelegenheit dazu zum Beispiel mit einem Maklerunternehmen für Immobilien. Beratungsstellen der Kammern, Kommunalverwaltungen oder Agenturen für Arbeit bieten eine umfassende Beratung zum Thema Existenzgründung.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung

Vertiefte Kenntnisse in Mathematik, Wirtschaft und Deutsch bilden eine gute Grundlage für die erfolgreiche Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau. Erfahrungen und Fertigkeiten in der Datenverarbeitung sowie bautechnische Grundkenntnisse sind ebenfalls förderlich. Wer nachweist, dass er über die entsprechende Berufserfahrung verfügt und bereits das 1 ½-Fache der Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet hat, kann ohne vorherige Ausbildung zur Prüfung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau zugelassen werden. Gleiches gilt für Soldaten/Soldatinnen, wenn der Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten, welche eine Zulassung rechtfertigen, durch das Bundesministerium für Verteidigung bestätigt wird.

Inhalte und Dauer der Umschulung

Immobilienkaufmann/-frau zählt zu den anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz. Die 3-jährige bundesweit geregelte Ausbildung wird in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft angeboten. Aus den unterschiedlichen Wahlqualifikationseinheiten ergibt sich eine flexible Ausbildungsstruktur. Eine schulische Ausbildung ist ebenso möglich.

Eine Umschulung dauert in Vollzeit ca. 24 und in Teilzeit ca. 30 Monate. Bestandteil der Maßnahme ist ein Praktikum bei einem Wohnungsbau- oder Wirtschaftsunternehmen oder bei einem Makler, welches bei Vollzeit auf etwa 6 und bei Teilzeit auf etwa 9 Monate ausgelegt ist. Die Umschulung ist außerdem im Rahmen eines Fernstudiums während einer ca. 12-monatigen Lernzeit realisierbar. Hierbei wird bequem bei freier Einteilung von Lernpensum und -zeiten von Zuhause aus gelernt.

Für die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau werden keine bestimmten schulischen oder beruflichen Voraussetzungen rechtlich vorgeschrieben. Betriebe bevorzugen angehende Immobilienkaufleute mit Hochschulreife. Schulen legen ihre eigenen Zugangskriterien fest. In den meisten Fällen wird ein mittlerer Bildungsabschluss, zum Teil auch die Hochschulreife vorausgesetzt.

Finanzierung der Umschulung

Sowohl die zentrale Umschulung als auch die Ausbildung mittels Fernstudium lassen sich durch einen Bildungsgutschein der Agentur der Arbeit, der ARGE oder der Jobcenter finanzieren. Insbesondere hängt die Förderung von den sich im Anschluss bietenden Jobchancen ab, wird aber auch gewährt, wenn die Maßnahme der Abwendung einer Arbeitslosigkeit dient. Die Bewilligung ist ein Einzelfallentscheid und obliegt dem jeweils zuständigen Bearbeiter.

Bestehen Ansprüche nach dem Soldaten-Versorgungsgesetz kann gegebenenfalls der Berufsförderungsdienst die Kosten übernehmen. Ansprechpartner bei Umschulung im Rahmen beruflicher Rehabilitation sind die deutsche Rentenversicherung Bund, die Landes-Versicherungs-Anstalten oder die Berufsgenossenschaften. Nach vorhergehender Kündigung besteht zudem die Möglichkeit, dass der ehemalige Arbeitnehmer die Finanzierung der Umschulungsmaßnahme voll oder zum Teil übernimmt.

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