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Weiterbildung für Dolmetscher/innen / Übersetzer/innen

Dolmetscher/ Dolmetscherinnen

Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen arbeiten an und mit der Sprache. Die Ausbildung erfolgt über ein Studium oder eine Weiterbildung. Wer als bestellte/r oder beeidigte/r Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in tätig werden will, muss zudem eine zusätzliche Qualifikation und in einigen Bundesländern auch eine staatliche Prüfung ablegen. Die Basis für eine Tätigkeit als Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in stellen ausgezeichnete Sprachkenntnisse in mindestens zwei Sprachen dar. Doch sind für das Dolmetschen und Übersetzen weitere Qualifikationen unerlässlich, die sich nach dem gewählten Tätigkeitsbereich richten. So müssen für viele Bereiche beispielsweise Fachsprachenkenntnisse erworben werden oder es sind Kenntnisse in internationalem Recht erforderlich. Die kontinuierliche Fortbildung und Weiterbildung stellt daher sowohl für angestellte wie für freiberuflich arbeitende Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen eine Selbstverständlichkeit dar. Diese werden als Anpassungsqualifizierungen oder als Aufstiegsweiterbildungen den Vorkenntnissen der Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen entsprechend angeboten.

Anpassungsqualifizierung und Spezialisierung

Wer sich als Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in weiter qualifizieren möchte, kann beispielsweise in den Bereichen Sprachwesen, internationale Wirtschaft und Politik, Volkswirtschaft, Europarecht oder Publizistik geeignete Lehrgänge besuchen. In Fachfortbildungen vertiefen Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen ihre Sprachkenntnisse, befassen sich mit Spezialthemen aus Wirtschaft, Politik, Literatur und Landeskunde. Für Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen mit Migrationshintergrund oder langjähriger Auslandserfahrung besteht die Möglichkeit, sich als Sprach- und Integrationsmittler/-innen ausbilden zu lassen, zu deren Aufgaben es gehört, in öffentlichen Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens zwischen Migranten und Fachkräften zu dolmetschen. Neben Sprachkenntnissen werden hier insbesondere soziale, rechtliche, sozio- und interkulturelle Inhalte vermittelt. Die Fortbildung schließt mit einer Prüfung durch externe Beauftragte ab. Aber auch Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen, die sich bereits in einem Tätigkeitsfeld beruflich etabliert haben, profitieren von dem großen Angebot an Fort- und Weiterbildungen. So befassen sich beispielsweise Gerichtsdolmetscher/-innen mit den Methoden und Arbeitsweisen der Kriminaltechnik, Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen, die für internationale Konzerne tätig sind, vertiefen ihre Kenntnisse in Unternehmenskommunikation, andere bereiten sich auf neue Aufgaben im Verlagswesen oder beim Fernsehen vor.

Aufstiegsweiterbildung

Wer als Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in leitende Aufgaben übernehmen möchte, beispielsweise in Einrichtungen von Bund und Ländern oder in Institutionen der EU, qualifiziert sich in der Regel über ein Bachelorstudium bzw. Masterstudium im Dolmetschen und Übersetzen. Der größte Teil der Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen arbeitet jedoch freiberuflich oder auf Honorarbasis für Agenturen. Was auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu beachten ist, wie man als Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in ein eigenes Büro eröffnet und seine Dienstleistung erfolgreich verkauft, auch darüber informieren diverse Fort- und Weiterbildungen.

Vorteile durch Weiterbildung für Dolmetscher und Übersetzer (m/w)

Höhere tarifliche Eingruppierung und Honorare

Für die Einschätzung des durchschnittlichen Monatsgehalts von Dolmetschern/Dolmetscherinnen und Übersetzern/Übersetzerinnen ist zunächst zwischen Angestellten, die nach Tarif bezahlt werden, und Freelancern zu unterscheiden. Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen werden je nach Art ihrer Beschäftigung und der Komplexität ihrer Aufgabenbereiche in die Tarifgruppen E6 bis E13 eingestuft, wobei die Tarifgruppe E6 mit einem Einstiegsgehalt von rund 2000 Euro brutto vergütet wird, die Tarifgruppe E13 ein Einstiegsgehalt von rund 3200 Euro vorsieht. In den unteren Gehaltsgruppen sind kaum zusätzliche Qualifikationen notwendig, für die obersten Gehaltsgruppen ist ein wissenschaftliches Studium erforderlich. Freiberufler/-innen erhalten ein Honorar, das sie in der Regel selbst aushandeln müssen. In staatlichen Einrichtungen gelten feste Sätze, so verdienen Gerichtsdolmetscher/-innen 70 bis 75 Euro pro Stunde.* Übersetzungen werden je nach Schwierigkeitsgrad mit 1,55 bis 2,05 Euro pro Zeile (55 Anschläge) vergütet. ** Auf dem freien Markt liegen die Honorare teilweise darunter; insbesondere literarische Übersetzungen werden oft nur sehr gering vergütet. Neben der Qualifikation des Dolmetschers/der Dolmetscherin, des Übersetzers/der Übersetzerin ist dabei auch die Zielsprache, in die übersetzt wird, entscheidend. Je seltener die Sprache und desto weniger Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen zur Verfügung stehen, umso größer fällt häufig das Honorar aus. Ob und inwiefern Fort- und Weiterbildungen sich positiv auf das Bruttogehalt auswirken, lässt sich demnach nicht allgemeingültig sagen. Deutlich profitieren aber tariflich bezahlte Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen von einer Höherqualifizierung.

Austausch mit Kollegen/Kolleginnen und Fehlervermeidung

Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen übernehmen in allen Bereichen gesellschaftlich wichtige Aufgaben, die ein hohes Maß an sprachlicher Fertigkeit und Fähigkeit zur Konzentration erfordern. Wer vor Gericht, in technischen Anleitungen oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens nachlässig arbeitet oder aus Unkenntnis Fehler begeht, gefährdet alle Beteiligten, einschließlich sich selbst. Insofern sollten Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen, um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben und die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten beständig zu vertiefen. Neben der Pflicht zur Weiterbildung steht für viele – speziell für Freiberufler/-innen – aber auch die Freude im Vordergrund, sich in Seminaren und Lehrgängen mit Kollegen und Kolleginnen austauschen zu können. 

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