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Weiterbildung als Gastronom/in

Die Bezeichnung Gastronom/-in wird häufig als gehobene sprachliche Variante für „Gastwirt/-in“ betrachtet. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Berufsbezeichnung, die zu führen berechtigt ist, wer eine entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Diese kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden und dauert je nach gewählter Variante ein bis zwei Jahre. Angeboten wird sie von Hotelfachschulen. Die Tätigkeit ist durch die Übernahme von Führungsaufgaben gekennzeichnet. Sie ist in sich vielseitig und erfordert fundierte Kenntnisse in rechtlichen, wirtschaftlichen und buchhalterischen Bereichen. Die Einsatzgebiete von Gastronomen/Gastronominnen reichen von Hotels über Sanatorien und Fitnesscenter bis hin zu Kreuzfahrtschiffen. Beständige Weiterbildung ist für Gastronomen/Gastronominnen daher auch nach erfolgreicher Prüfung eine zwingende Notwendigkeit.

Anpassungsweiterbildung und Spezialisierung

Welche Qualifizierungen und Spezialisierungen für Gastronomen/Gastronominnen erforderlich sind, hängt wesentlich vom gewählten Beschäftigungsbereich ab. Schwerpunkte der Tätigkeit können beispielsweise im Einkauf oder in der Beschaffung, im Finanz- und Rechnungswesen oder auch in der Organisation liegen. Wer sich für einen dieser Bereiche spezialisieren muss oder will, findet hierzu ein attraktives Angebot an Weiterbildungen, die speziell auf Aufgaben wie Bankettleiter/-in, Catering-Manager/-in, Geschäftsführer/-in, Restaurantleiter/-in und andere vorbereiten. Doch nicht nur Spezialisierung ist gefragt, auch der Umgang mit Kunden oder Mitarbeitern will geübt sein. In Anpassungsweiterbildungen wird Gastronomen/Gastronominnen daher genau das Wissen und Können bereitgestellt, das sie für ihren Aufgabenbereich benötigen. So lassen sich beispielsweise Kenntnisse in Hygiene und im Qualitätsmanagement vertiefen, sinnvolle Maßnahmen der Projektplanung erlernen oder es können neue gesetzliche Regelungen Gegenstand der Fortbildungen sein. Weitere Fortbildungsangebote thematisieren das Finanz- und Rechnungswesen, führen Methoden des Controllings vor oder befassen sich mit Teilbereichen der Gastronomie wie Material- und Warenwirtschaft oder Vertrieb und Verkauf. Einige Seminare sind ausschließlich Gastronomen/Gastronominnen vorbehalten, in anderen werden auch verwandte Berufsgruppen unterrichtet.

Aufstiegsweiterbildung

Da Gastronomen/Gastronominnen bereits eine höher qualifizierende Weiterbildung absolviert haben, die sie dazu befähigt, leitende Aufgaben zu übernehmen, ist der Wechsel in die obere Führungsetage häufig nur noch über ein Studium/Fernstudiumerreichbar. Infrage kommen Studiengänge wie beispielsweise Hotel- und Tourismusmanagement, Betriebswirtschaft oder Servicemanagement. Der Einstieg ins Bachelorstudium ist bei entsprechender Eignung häufig auch ohne Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung möglich. Das Bachelorstudium kann durch ein anschließendes Masterstudium erweitert werden. Wer stattdessen den Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchte, sollte sich in qualifizierenden Weiterbildungen bei der Überprüfung und Realisierung seiner Pläne helfen lassen.

Vorteile durch eine Weiterbildung für Gastronomen (m/w)

Finanzielle Vorteile vor allem für studierte Hoteliers

Was Gastronomen/Gastronominnen verdienen, hängt von ihrem Einsatzort, der genauen Art ihrer Beschäftigung und vielen weiteren Faktoren ab. Das Durchschnittseinkommen lässt sich mit etwa 2900 Euro brutto monatlich beziffern. Der Erwerb von Spezialkenntnissen kann sich in Gehaltsverhandlungen als förderlich erweisen. Doch auch „Allrounder“, die sich beständig in allen relevanten Bereichen weiterbilden, haben gute Chancen, ein etwas höheres Einkommen zu erzielen. Eine hohe Leistungsbereitschaft und die Befähigung, Aufgaben eigenverantwortlich durchzuführen, sind in der Gastronomie die entscheidenden Kriterien für eine Gehaltserhöhung. Fort- und Weiterbildungen verhelfen dazu, sich diesen Herausforderungen souverän zu stellen. Spitzengehälter erzielen jedoch in der Regel nur Akademiker, die in der Führungsebene tätig werden. So kann das Bruttogehalt eines/einer Hotelmanagers/-managerin 5000 Euro im Monat betragen. Erreichen wird dies aber nur der- oder diejenige, der/die zu einem zeitlichen Einsatz bereit ist, der über eine 40-Stunden-Woche deutlich hinausgeht.

Fort- und Weiterbildungen für die berufliche Praxis nutzen

Es sind also in erster Linie nicht die finanziellen Anreize, die Gastronomen/Gastronominnen zu einer Aufstiegsfortbildung bewegen. Deutlich überwiegt hier der Nutzen für die Ausübung des Berufes selbst. Denn in einer ein- bis zweijährigen Ausbildung zum/zur Gastronomen/Gastronomin können viele wichtige Inhalte oft nur oberflächlich behandelt werden. Welche Kenntnisse und Fertigkeiten Absolventen/Absolventinnen für ihre berufliche Praxis zusätzlich benötigen, zeigt sich erst nach dem Einstieg in den konkreten Arbeitsalltag. Auch Gastronomen/Gastronominnen, die nicht an eine berufliche Veränderung denken, sei es daher empfohlen, sich rechtzeitig über Fort- und Weiterbildungen zu informieren, um in allen Bereichen auf dem neuesten Stand zu bleiben und den Arbeitsalltag souverän und routiniert bewältigen zu können.

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