Berufsgenossenschaftliche Grundregeln/Arbeitssicherheit BGV A01, Theoretische Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Regeln, z.B. BGR 500, praktische Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Regeln, BGR 500 mit abschließender externer Prüfung auf folgenden Baugeräten: Minibagger, Mobilbagger, Raupenbagger mit mehr als 20to. zul.GM sowie Radlader mit ca. 8 to. zul. GM. Erste-Hilfe-Lehrgang. Optionales Betriebspraktikum mit Baustelleneinsatz.