Ausbildung zum Erwerb des Fahrausweises für Kräne: Vorschriften zum Betrieb von Kränen, Winden, Hub- und Zuggeräten, Lastaufnahme, Einrichtungen im Hebezeugbetrieb, Aufgaben und Pflichten eines Krankführers, praktische Übungen, schriftliche und praktische Abschlussprüfung.