Die Weiterbildung "Unternehmensbezogene Steuern" bietet eine umfassende und tiefgehende Betrachtung aller relevanten Aspekte des Steuerrechts, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Das Ziel der Weiterbildung ist es, den Teilnehmenden ein fundiertes Verständnis der steuerlichen Anforderungen zu vermitteln, die an Unternehmen gestellt werden. Sie bereitet auf die Herausforderungen der Steuerplanung, -berechnung und -optimierung in Unternehmen vor und behandelt dabei sowohl nationale als auch internationale Steueraspekte.
Grundlagen des Steuerrechts- Überblick über die verschiedenen Steuerarten und ihre Relevanz für Unternehmen
- Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Steuerrechts
- Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien der Besteuerung
Unternehmenssteuern
- Vertiefung in die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer
- Erarbeitung von Strategien zur Steueroptimierung
- Behandlung von Sonderfällen und Ausnahmeregelungen
Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Einführung in die Umsatzsteuer und ihre Berechnung
- Erklärung des Vorsteuerabzugs und seiner Voraussetzungen
- Behandlung von grenzüberschreitenden Sachverhalten
Internationales Steuerrecht
- Auseinandersetzung mit den Besonderheiten der Besteuerung international tätiger Unternehmen
- Erklärung der Doppelbesteuerungsabkommen und ihrer Anwendung
- Behandlung von Transferpreisen und deren steuerlicher Relevanz
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Erarbeitung von Strategien zur Steuergestaltung und -optimierung
- Auseinandersetzung mit den Grenzen der steuerlichen Gestaltung
- Behandlung von steuerlichen Risiken und deren Minimierung
Steuerprüfung und Betriebsprüfung
- Einführung in den Ablauf und die Rechte und Pflichten bei Betriebsprüfungen
- Erklärung der Vorbereitung und Durchführung von Steuerprüfungen
- Behandlung von steuerstrafrechtlichen Aspekten
Die Weiterbildung "Unternehmensbezogene Steuern" ermöglicht es den Teilnehmenden, die steuerlichen Anforderungen an Unternehmen zu verstehen und Strategien zur Steueroptimierung zu entwickeln. Sie bereitet sie darauf vor, steuerliche Risiken zu minimieren und Betriebsprüfungen erfolgreich zu meistern.
Hierbei handelt es sich um einen Maßnahmenbaustein. Ein Maßnahmenbaustein wird in der Regel mit weiteren Bausteinen zu einer Maßnahme kombiniert.