Die neue NISV Verordnungen für Kosmetiker/innen:
Der NISV Fachkundenachweis muss ab 2023 bei allen Kosmtetikern/innen vorliegen, sofern sie mit bestimmten apparativen Anlagen arbeiten wollen.
Die Verordnung gilt für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.


Der Kurs beinhaltet alle 4Module:
Module:
-Grundlagen der Haut und Anhangsgebilde,

Dieses Modul ist Pflicht sofern u.a. keine staatliche Ausbildung zur Kosmetikerin/zum Kosmetiker vorliegt. Erst mit diesem Schein dürfen die weiteren Module (Ultraschall/optische Strahlung) absolviert werden. Wir empfehlen aber auch staatlichen Kosmetiker*innen diesen Kurs nochmals zu belegen, da in den Prüfungen auch auf dieses Wissen zurückgegriffen wird.

-Optische Strahlung

Dieses Modul muss absolviert werden wenn Sie zum Beispiel mit der dauerhaften Haarentfernungsmethode (IPL/Laser) arbeiten möchten.

-Ultraschall
Die Ultraschallanwendungen in der Kosmetik sind nicht mehr wegzudenken,in vielen Kombigeräten sind Ultraschallsegmente eingearbeitet von denen die Kosmetiker*innen oft nichts wissen, ohne Fachkundenachweis für Ultraschall dürfen Kombigeräte mit Ultraschall (zB Hydra-Anwendungen, Aquapeel-Geräte etc) nicht angewendet werden.

- EMF -Kosmetik, Radiofrequenz

Die Prüfungen werden durch die Akkreditierungsstelle DEKRA abgenommen.
Prüfung bei der DEKRA deutschlandweit abzulegen.