Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen mit pflegerischer Ausbildung und Berufserfahrung in der Pflege, die pädagogisch-praktische Aufgaben in den Institutionen übernehmen und an der Ausbildung neuer Auszubildenden und Mitarbeiter/innen mitwirken möchten.

Nach dem Pflegeberufegesetz sind mit Praxisanleitern/innen ausbildende Berufspraktiker mit entsprechender Weiterbildung in Pflegeeinrichtungen gemeint.

Die Anleitung und Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden und Auszubildenden sind zwei wesentliche Bausteine der Personal- und Organisationsentwicklung der Einrichtung. Zudem wird der Anleitung im Pflegeberufegesetz mit der dazugehörigen Prüfungsverordnung eine wichtige Rolle in der Ausbildung zugewiesen.

Eine professionelle Anleitung und Einarbeitung

-schafft eine gute Voraussetzung zur Teamintegration
-unterstützt die Teamentwicklung
-fördert die Arbeitszufriedenheit
-unterstützt die Auszubildenden bei der Entwicklung einer stabilen Berufsidentität.
-ist Basis für die Identifikation mit der pflegerischen Konzeption der Einrichtung
-ist ein wesentliches Element für die Weiterentwicklung der Pflegequalität
-fördert die Mitarbeitergewinnung

Mit dieser Weiterbildung verbinden wir folgende Zielsetzungen: Die TeilnehmerInnen sollen

• die Einarbeitungphase so strukturieren und gestalten lernen, dass sie eine solide Basis für eine lang angelegte Berufstätigkeit des neuen Mitarbeiters/der neuen Mitarbeiterin in der Einrichtung ist.

• Anleitesituationen in ihrer Gesamtheit wahrnehmen und als zielorientierte, geplante und auswertbare Handlung gestalten lernen.

• die Anleitung - unter Berücksichtigung der jeweiligen institutionellen Besonderheiten - in Trainingseinheiten einüben.

• ein Konzept für die Anleitung in ihrem Arbeitsfeld entwickeln. Dabei sollen die TeilnehmerInnen die institutionellen, rechtlichen und pflegefachspezifischen Bereiche mit ihren jeweiligen Bedingungen beachten.

• sich als wichtige Kooperationspartner/innen der Fach- und Hochschulen verstehen, um theoretische und praktische Ausbildungs-/Studienteile so zu verzahnen, dass eine systematische Ausbildung von Auszubildenden und Studierenden der Pflege gewährleistet ist.

Die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst 300 Stunden entsprechend der Regelungen der Bundesländer
und der bundesweit anzuwendenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen. Hiervon werden aber nur 235
Stunden Seminarzeit benötigt. 65 Stunden werden in Selbststudienform (modernes E-Learning) und 18 Stunden
sind als Kollegiale Hospitation absolviert. Auf Anfrage ist eine Verkürzung bei vorhandener Weiterbildung als PDL, verantwortlicher Pflegefachkraft oder Wohnbereichs- und Stationsleitung möglich.
Vgl. www.also-akademie.de
Praxisanleitung, Mentor/-in