Köche und Köchinnen verrichten alle Arbeiten, die zur Herstellung von Speisen gehören. Wenn sie einen Speiseplan aufgestellt haben, kaufen sie Lebensmittel und Zutaten ein, bereiten sie vor oder lagern sie gegebenenfalls ein.
Sie organisieren die Arbeitsabläufe in der Küche und sorgen dafür, dass die Speisen rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge fertiggestellt werden.
In kleineren Küchen kochen, braten, backen und garnieren Köche und Köchinnen alle Gerichte selbst.
In Großküchen sind sie meist auf die Zubereitung bestimmter Speisen spezialisiert, etwa auf Beilagen, Salate oder Fisch- und Fleischgerichte. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, die Preise zu kalkulieren und Gäste zu beraten.
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
WeiterbildungPräsenz
Reha-Ausbildung Koch / Köchin §51 SGB IX
Ausbildungswerkstatt Braunschweig e.V. · Braunschweig
- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Dauer
- 36 Monate
- Start
- nächster Start: 2025-08-31
Über den Kurs
Köche und Köchinnen verrichten alle Arbeiten, die zur Herstellung von Speisen gehören. Wenn sie einen Speiseplan aufgestellt haben, kaufen sie Lebensmittel und Zutaten ein, bereiten sie vor oder lagern sie gegebenenfalls ein.
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Reha-Ausbildung Koch / Köchin §51 SGB IX“
Wie lange dauert „Reha-Ausbildung Koch / Köchin §51 SGB IX“?
Die Weiterbildung dauert 36 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Reha-Ausbildung Koch / Köchin §51 SGB IX“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Reha-Ausbildung Koch / Köchin §51 SGB IX“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.