Ziel ist neben dem erfolgreichen Erwerb eines Berufsabschlusses zum Koch / zur Köchin ein ausbildungsgerechter Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Dies erfolgt durch die Kombination aus betriebsnaher Ausbildung und individueller psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung.
Die Ausbildung beginnt in der Regel zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Die Dauer der beruflichen Ausbildung richtet sich nach den im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Ausbildungszeiten. Sie beträgt im Rahmen einer Erstausbildung 3 Jahre.