Die berufliche Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft ist eine durch die IHK geregelte berufliche Weiterbildung. Sie richtet sich an Mitarbeiter*innen betrieblicher oder gewerblicher Sicherheits­einrichtungen und Unternehmen, die für ihre Tätigkeit eine über die Unterrichtung bzw. Sachkunde­prüfung gemäß § 34a GewO hinausgehende berufliche Fortbildung benötigen und die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft vor der IHK ablegen wollen. Sie ermöglicht es den Mitarbeiter*innen eine höhere fachliche Kompetenz nachzuweisen, um darauffolgend in anspruchsvolleren und tariflich besser gestellten Bereichen der Sicherheitswirtschaft tätig sein zu können.