Betreuungskräfte, die in der Betreuung tätig sind nach § 53b (alt § 53c) unterliegen der jährlichen Fortbildungspflicht. Die Zusammenarbeit mit dementen Menschen und Menschen, die eine Suchterkrankung, eine geistige oder körperliche Behinderung aufweisen ist höchst sensibel und erfordert ein hohes Maß an Empathie. Neben den Kenntnissen in der Anatomie und Physiologie sind soziale Themenbereiche, wie Kommunikation und Deeskalationstraining unabdingbar, um erfolgreich in diesem Beruf tätig sein zu können.
Lehrinhalte- Reflexion der beruflichen Praxis (Erfahrungsaustausch, Aktualisierung der Arbeit)
- Auffrischung des bisherigen Wissens im Umgang mit Demenzkranken (Aktualisierung der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Demenzerkrankung, Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit)