Die Richtlinie der EU sieht eine Pflicht zur Grundqualifikation (Schulung und Prüfung) für den Personenverkehr seit 2008 vor.
Die Fahrerqualifikation im Personenverkehr wurde daher neu geregelt. Der Führerschein allein reicht nicht mehr. Fahrerinnen und Fahrer von Omnibussen (mehr als 8 Sitzplätze) im gewerblich oder geschäftsmäßigen Verkehr sind zukünftig verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen.
Wer muss sich nicht qualifizieren?
Fahrzeugführer von Kraftfahrzeugen
- mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- der Bundeswehr, der Polizei, des Zolls, des zivilen Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste
- die zur Reparatur- oder Wartungszwecke, neu oder umgebaut wurden und noch nicht in Betrieb sind (Werkstattfahrten)
- zur Beförderung von Material und Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt