Pflegebedürftige Menschen in voll- oder teilstationären Einrichtungen haben nach §43b SGB XI einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung durch hierfür qualifizierte Betreuungskräfte. Insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund, die über keine in Deutschland anerkannte oder verwertbare Ausbildung verfügen, bietet die Qualifizierung zur Betreuungskraft aufgrund der hohen Nachfrage die Möglichkeit schnell in den deutschen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Die vorliegende Maßnahme wurde daher speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtet und berücksichtigt in Dauer, Umfang und inhaltlicher Ausgestaltung das schwächere Sprachniveau.
Lernfelder:
- Grundkenntnisse über relevante Erkrankungen
- Kommunikation/Interaktion
- Grundkenntnisse Pflege und Pflegeprozesse
- Notfall/Erste-Hilfe
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährung
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
- Dokumentationsanforderungen
- Bewerbungstraining
- berufsfachliches Deutsch
Praktikum:
Um als Betreuungskraft arbeiten zu können, muss ein 2-wöchiges Praktikum in einer voll- oder teilstationären Pflegereinrichtung nachgewiesen werden und ist daher Bestandteil der Weiterbildung.
Bildungsart Allgemeinbildung
Schulart Einrichtung der beruflichen Weiterbildung