Berufskraftfahrer sind verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbilung von 35h zu absolvieren.
Ziel ist es berufliche Kenntnisse zu vertiefen, neue Regelungen zu besprechen und die Beschäftigungsfähigkeit im gewerblichen Güterverkehr beizubehalten.
Inhalter der Maßnehme:
-Verbesserung der Verkehrssicherheit und Unfallprävention
-Wirtschaftliches und kraftstoffsparendes Fahren
-Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten, digitales Kontrollgerät)
-Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
-Gesundheit und Stressbewältigung im Fahreralltag
-Verhalten in Notfällen