Zum Führen von Flurförderzeugen (auch Stapler genannt) wird eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 der Berufsgenossenschaft benötigt. Diese können Sie bei uns in regelmäßig organisierten Terminen erwerben.
Dabei achten wir darauf, dass die von der Berufsgenossenschaft geforderte Mindeststundenzahl von 20 Unterrichtseinheiten eingehalten wird.