Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz muss jeder Kraftfahrer für LKW und Bus alle fünf Jahre eine Weiterbildung von fünf Tagen zu je 7 stunden absolvieren, damit der FQN (Fahrerqualifikationsnachweis) wieder um fünf Jahre verlängert wird. Der FQN ist Voraussetzung dafür, dass der Führerschein gewerblich genutzt werden kann.