- Erwerb Führerschein Klasse C / CE
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG bzw. für Teilnehmer mit spezifischen Vorbedingungen nach § 5
- die Ausbildung (Stufe 1) an Flurförderzeugen nach DGUV 308-001 (Gabelstaplerschein).
- Ladungssicherungsschulung nach Vorgaben der Norm VDI 2700a
- Ladekran
- Nachweis ADR-Basiskurs Stück- & Schüttgut
- Betriebspraktikum