Modul 7.3
Weiterbildung für Berufskraftfahrer/ Busfahrer

Damit ein KOM-Fahrer in seinen Beruf im gewerblichen Personenverkehr ausüben darf, ist der Fahrer verpflichtet alle 5 Jahre an der seit 2007 gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für KOM- Fahrer teilzunehmen.
Die Weiterbildung umfasst mindestens 5 Unterrichtstage innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Erlangung der Grundqualifikation.
Diese Weiterbildung wird in den Führerschein mit der Schlüsselnummer 95 eingetragen.
Die Fahrschule "Teach and Drive" bietet den Teilnehmern eine Komplex-Weiterbildung im Zeitraum von einer Woche an, so dass die Weiterbildung nachgewiesen wird.

Folgende Inhalte sind vorgesehen:
Fachbereich KOM:
1. Wirtschaftliche Fahrweise
2. Markt und Image
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Sozialvorschriften
5. Fahrgastsicherheit und Gesundheit