Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A ist eine Erweiterung der Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE und qualifiziert dich, Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf Krafträdern auszubilden. Sie setzt die bestehende oder gleichzeitig laufende Ausbildung zur Fahrlehrerlaubnis Klasse BE voraus und ist deutlich kürzer: Sie dauert etwa einen Monat und findet vollständig an einer Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Da es sich um eine Erweiterung handelt, entfallen das viermonatige Lehrpraktikum und die Lehrproben der Grundausbildung.
Aufbauend auf den bereits erworbenen pädagogischen und rechtlichen Grundlagen vertiefst du vor allem zweiradspezifische Themen:
Fahrzeugtechnik und Fahrphysik des Motorrads - Aufbau und Besonderheiten von Krafträdern, Schräglage, Kurven- und Bremsverhalten sowie Schutzkleidung.
Methodik und Didaktik der Motorradausbildung - wie du Theorie- und Praxisunterricht für Klasse A gestaltest und Fahrschüler sicher an das Fahren auf zwei Rädern heranführst.
Gefahrenlehre für Zweiräder - frühzeitiges Erkennen kritischer Situationen, vorausschauendes Fahren und der besondere Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer.
Klassenspezifisches Recht und Verkehrsverhalten - die für Krafträder geltenden Vorschriften sowie umweltbewusstes und sicheres Fahrverhalten.
Am Ende legst du zwei Prüfungen ab: eine fahrpraktische Prüfung auf dem Motorrad, bei der du zeigst, dass du sicher fährst und Fahrschüler praktisch unterrichten kannst, sowie eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung zu den zweiradspezifischen Inhalten. Die Ausbildung ist gesetzlich im Fahrlehrergesetz (FahrlG) und in der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung geregelt. Nach erfolgreichem Abschluss darfst du in Deutschland Fahrschüler der Klasse A in Theorie und Praxis ausbilden.
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Start
- laufend
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A ist eine Erweiterung der Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE und qualifiziert dich, Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf Krafträdern auszubilden.
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Ausbildung zum Fahrlehrer/in Klasse A“
Ist „Ausbildung zum Fahrlehrer/in Klasse A“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Ausbildung zum Fahrlehrer/in Klasse A“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Ausbildung zum Fahrlehrer/in Klasse A“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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